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Radverkehrsnetze bestehen aus alltags- oder freizeitorientierten Fahrradverbindungen. Die Verbindungen können dabei auf Fahrradstraßen, Radwegen oder Schutzstreifen, oder auch auf Wald- oder Wirtschaftswegen geführt werden. Eine durchgängige und verbindende Netzstruktur ist jedenfalls Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit genutzt wird.
In Bayern soll in den nächsten Jahren ein landesweites Alltags-Radverkehrsnetz zur Verfügung stehen, das alle bayerischen Städte und Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbindet (Radverkehrsnetz Bayern).
Der Freistaat konzipiert und realisiert dieses Netz. Über eine wegweisende Beschilderung wird das Netz vor Ort sichtbar sein. Dieses übergeordnete Alltags-Radverkehrsnetz soll auf kommunaler Ebene weiter verdichtet werden. Hierbei wird der Freistaat die Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen.
Der Netzentwurf für das „Radverkehrsnetz Bayern“ wird derzeit auf Landkreisebene mit den Kommunen abgestimmt. Mit den kreisfreien Städten werden an den Stadtgrenzen die Übergabepunkte des „Radverkehrsnetzes Bayern“ zu den städtischen Netzen definiert und innerhalb der jeweiligen Stadtgrenzen die Hauptrouten für das „Radverkehrsnetz Bayern“ festgelegt.
Bevor das endgültige Netz durch den Freistaat mit einer wegweisenden Beschilderung ausgestattet werden kann, muss das gesamte Netz befahren werden. Die Befahrung dient als Grundlage für die Planung der Wegweisung und die Aufstellung des Beschilderungskatasters. Gleichzeitig wird eine Bestandsaufnahme und Mängelanalyse der einzelnen Routen durchgeführt.
Die Erstaufstellung der Wegweisung und die Anpassung bestehender Beschilderungen übernimmt der Freistaat.